Wenn in meinem Haus die Ankündigung einer energetischen Sanierung ankommt, fühlt sich das erst einmal nach Fortschritt an: weniger Wärmeverlust, weniger CO2, potenziell niedrigere Heizkosten. Gleichzeitig wissen viele Mieter:innen: Am Ende könnten sie auf den Kosten sitzen bleiben oder mit deutlich höheren Mieten konfrontiert werden. Aus meiner Arbeit mit Mieterinitiativen weiß ich, dass gute Information und strategisches Handeln hier entscheidend sind. In diesem Text erkläre ich, was Mieter:innen über energetische Sanierungen wissen müssen, welche Rechte sie haben und welche praktischen Schritte sich lohnen — direkt, konkret und mit Blick auf die sozialen Folgen.
Was zählt als energetische Sanierung — und warum ist das wichtig?
Energetische Sanierungen sind Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren: Dämmung von Fassade oder Dach, Austausch von Fenstern, Erneuerung von Heizungsanlagen oder Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Entscheidend für Mieter:innen ist die rechtliche Einordnung: Eigentümer:innen können Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, wenn es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, die lediglich den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sind nicht umlagefähig.
Welche Kosten können Vermieter:innen umlegen?
Nach geltendem Mietrecht (BGB) können Vermieter:innen einen Teil der Modernisierungskosten in der Regel auf die Jahreskaltmiete umlegen. Ein zentraler Punkt: Die Umlage beruht auf den tatsächlichen Modernisierungskosten — Baukosten, Planungsleistungen, teilweise Nebenkosten. Allerdings gilt: Zuschüsse und Fördermittel (z.B. KfW-, BAFA-Förderungen) reduzieren die umlagefähigen Kosten. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob der Eigentümer Fördermittel beantragt hat oder hätte beantragen können.
Welche Informationspflichten hat der Vermieter?
Bevor eine Modernisierung beginnt, muss der Vermieter schriftlich ankündigen. Diese Ankündigung sollte enthalten:
Fehlende oder unvollständige Informationen sind oft ein Ansatzpunkt, um die Ankündigung zu prüfen und ggf. anzufechten.
Was kann ich als Mieter:in tun, sobald die Ankündigung da ist?
Ich empfehle diese konkrete Reihenfolge:
Verhandeln ist möglich — welche Optionen haben Mieter:innen?
Viele Vermieter sind bereit zu verhandeln, weil Sanierungen ohne Mieter:innen schwierig durchzuführen sind. Typische Verhandlungspunkte:
Wichtig: Diese Absprachen am besten schriftlich fixieren.
Härtefallregel und rechtliche Möglichkeiten
Das Gesetz kennt Härtefallregelungen: Wenn die Mieterhöhung für bestimmte Haushalte unzumutbar ist (z. B. für Menschen mit geringem Einkommen, Rentner:innen, Alleinerziehende), kann eine Abmilderung möglich sein. Ebenso lassen sich unzulässige oder überhöhte Umlagen oft vor dem Amtsgericht anfechten. Ich rate: frühzeitig Kontakt zum Mieterverein oder einer Rechtsberatung aufnehmen — dort gibt es auch Vorlagen und Erfahrungen mit erfolgreichen Klagen.
Fördermittel: Warum sie für Mieter:innen relevant sind
Viele energetische Maßnahmen werden bezuschusst — KfW-Programme, BAFA-Förderungen oder regionale Programme. Das bedeutet konkret: Je mehr Fördermittel der Vermieter erhält, desto niedriger sind die umlagefähigen Kosten. Fordern Sie deshalb transparent Auskunft über beantragte und bewilligte Förderungen. In einigen Fällen kann es für Mieter:innen sogar sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Vermieter alternative Szenarien zu diskutieren: höherer Förderanteil versus geringere Umlage.
Praktische Checkliste für Mieter:innen
| Vor Ankündigung | Dokumente bereithalten: Mietvertrag, Protokolle über Zustand, Fotos von Schäden. |
| Bei Erhalt der Ankündigung | Kopie anfertigen, Fristen notieren, Mieterverein kontaktieren. |
| Fragen an den Vermieter | Welche Kosten genau? Welche Fördermittel? Zeitplan? Maßnahmenliste? |
| Verhandeln | Mietfreie Zeiten, Raten, Härtefallregel, belastungsärmere Durchführung. |
| Bei starken Beeinträchtigungen | Mietminderung prüfen, Schäden dokumentieren, rechtlich beraten lassen. |
Gemeinsam stärker: Kollektive Strategien
Einzelne Mieter:innen stehen selten stark gegen Immobilienunternehmen. Deshalb ist kollektives Handeln so wichtig: Gründet Mieterinitiativen, befragt Nachbar:innen, kontaktiert lokale Politiker:innen und nutzt Medien, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. In meinen Projekten hat sich gezeigt: Wenn Sanierungen sozialverträglich geplant werden — mit sozialer Staffelung der Umlage, stufenweisen Umsetzungen und klaren Vorteilen für die Bewohner:innen — lassen sich Konflikte deutlich reduzieren.
Wo ihr Hilfe findet
Wenn ihr unsicher seid: Wendet euch an lokale Mietervereine, die örtliche Verbraucherzentrale, Rechtsberatungsstellen oder Beratungsangebote der Stadt. Auf Bundesebene sind KfW und BAFA Informationsquellen für Fördermöglichkeiten. Und natürlich: Meldet eure Fälle — als Beitrag auf Dielinke In Den Landtag oder an lokale Initiativen — damit wir gemeinsam Fälle bündeln und politischen Druck erzeugen können.
Energetische Sanierungen können eine große Chance für Klimaschutz und Wohnqualität sein — wenn sie sozial gestaltet werden. Deshalb ist es so wichtig, dass Mieter:innen informiert, vernetzt und handlungsfähig bleiben. Wenn ihr konkrete Fälle habt, schreibt mir: Wir können prüfen, wie wir Unterstützung organisieren und welche politischen Schritte nötig sind, damit die Kosten nicht einseitig auf den Schultern der Schwächsten landen.