Leerstand frisst Wohnraum. In Städten und Gemeinden, in denen Wohnungen als Spekulationsobjekte gehalten oder Häuser ungenutzt bleiben, wird bezahlbares Wohnen systematisch zerstört. Ich habe mich lange mit Wohnungsfragen beschäftigt und will hier konkret zeigen, wie deine Kommune sofort handeln kann: mit einer kommunalen Leerstandsabgabe – praktisch, rechtssicher und mit direktem Bezug zur sozialen Wohnpolitik.

Was ist eine kommunale Leerstandsabgabe?

Eine Leerstandsabgabe ist eine kommunale Steuer oder Abgabe, die auf Wohnraum erhoben wird, der längerfristig ungenutzt bleibt. Ziel: den Anreiz nehmen, Wohnungen leerstehen zu lassen, Eigentümer zum Instandsetzen oder Vermieten bewegen und damit zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Anders als reine Appelle wirkt eine finanzielle Sanktion unmittelbar.

Warum hilft das sofort gegen Wohnungsspekulation?

Ich sehe Leerstandsabgaben als Werkzeug mit drei direkten Effekten:

  • Kosten für Halter von Spekulationsobjekten entstehen, wodurch das reine „Leerstehen-Lassen“ weniger attraktiv wird.
  • Marktmechanik: Eigentümer entscheiden sich häufiger, zu renovieren und zu vermieten statt auf Wertsteigerung zu spekulieren.
  • Sichtbarkeit: Verwaltung und Bevölkerung bekommen ein klares Bild über brachliegenden Wohnraum – Grundlage für weitere soziale Maßnahmen.

Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Kommunen können kommunale Abgaben gestalten, wenn sie dafür eine Satzung beschließen. In Deutschland bewegt sich die Rechtslage im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung. Wichtig ist, eine rechtssichere Satzung zu beschließen, die Kriterien für Leerstand, Zeitraum und Ausnahmen klar regelt. Ich empfehle, sich an erfolgreichen Beispielen zu orientieren und juristischen Rat einzuholen; Baden-Württemberg, Berlin oder einzelne Gemeinden in NRW haben Vorhaben diskutiert oder umgesetzt, von denen man lernen kann.

Wie definiert man „Leerstand“ sinnvoll?

Eine gute Definition ist entscheidend, um rechtliche Angreifbarkeit zu vermeiden und die Wirkung zu maximieren. Ich schlage vor:

  • Leerstand liegt vor, wenn eine Wohnung länger als 6 Monate unbewohnt ist und nicht aus nachweisbaren Gründen (z. B. denkmalpflegerische Maßnahmen, Sanierung im Gange, Eigentümer im Ausland mit nachvollziehbarem Grund) ungenutzt bleibt.
  • Leerstand außerhalb der Hauptnutzungszeiten (z. B. Ferienwohnungen) muss separat geregelt werden.
  • Gewährleistung einer Meldepflicht für Eigentümer und Inspektionsrechte für die Kommune.

Wie setzt man eine Abgabe schnell und praktikabel um?

Ich empfehle einen gestuften Prozess:

  • Satzung erarbeiten: Frist (z. B. 6 Monate), Höhe der Abgabe, Ausnahmen, Meldepflichten, Nachweispflichten und Bußgelder bei Falschangaben.
  • Bestandsaufnahme: Nutzung vorhandener Daten (Meldeämter, Energieversorger, Müllabfuhr) zur Identifikation potenzieller Leerstände.
  • Mitteilung und Dialog: Eigentümer werden informiert und erhalten Frist zur Nachbesserung (z. B. Wohnungsangebotspflicht innerhalb von 3 Monaten).
  • Erhebung: Nach Ablauf der Frist wird die Abgabe festgesetzt und ggf. vollstreckt.

Wie hoch sollte die Abgabe sein?

Die Höhe muss spürbar sein, aber verhältnismäßig, um rechtlich standzuhalten. Als Orientierungsrahmen schlage ich vor:

  • Stufe 1: 10–20% der ortsüblichen Jahresmiete für das erste Jahr
  • Stufe 2: 50–100% der Jahresmiete bei weiterem Leerstand

Beispiel: Eine Wohnung mit einer ortsüblichen Jahresmiete von 6.000 € würde im ersten Jahr 600–1.200 € Abgabe kosten, bei Verlängerung deutlich höhere Sätze – so wird der Druck erhöht, die Wohnung dem Markt zur Verfügung zu stellen.

Welche Ausnahmen sind gerechtfertigt?

Um Willkür zu vermeiden, sollten Ausnahmen präzise und eng gefasst sein. Ich halte folgende Ausnahmen für sinnvoll:

  • Sanierung oder Renovierung mit nachweislichem Plan und Genehmigungen
  • Erwerb durch Erben, wenn Nachlassregelung Zeit benötigt (mit Fristbegrenzung)
  • Leerstand aufgrund höherer Gewalt (z. B. erhebliche Schadensfälle), ebenfalls zeitlich begrenzt
  • Sozial gebundene Wohnungen, die vorübergehend nicht genutzt werden dürfen (z. B. bei Verwaltungsgründen)

Wofür nutzt die Kommune die Einnahmen?

Die Mittel sollten eindeutig zur sozialen Wohnungspolitik fließen, damit die Abgabe auch politisch durchsetzbar und sozial legitimiert ist. Vorschläge von mir:

  • Förderung von sozioökonomisch gebundenem Wohnraum (Neubau, Ankauf, Sanierung)
  • Unterstützung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
  • Direkte Zuschüsse für energetische Sanierungen, damit Wohnraum schneller wieder nutzbar wird
  • Beratungsangebote für private Vermieter, um Hemmnisse zu senken (z. B. Mietspiegel, rechtliche Beratung)

Wie wird kontrolliert und durchgesetzt?

Kontrolle ist technisch und organisatorisch machbar. Ich empfehle:

  • Verknüpfung vorhandener Datenquellen: Einwohnermeldeamt, Energieverbrauchsdaten, Müllentsorgung, Hausmeisterberichte.
  • Einrichtung einer Taskforce in der Kommune, die Leerstände prüft und Eigentümer anschreibt.
  • Bürgerinnen und Bürger können Leerstände melden (anonym möglich). Transparenzberichte zeigen dann, wie viele Meldungen geprüft wurden.

Gibt es Beispiele, die funktionieren?

Konkrete Größenordnungen und Instrumente haben wir in mehreren Städten gesehen: Kommunen, die konsequenter mit Bußgeldern, Umschichtungen und kommunalen Wohnungsankäufen gearbeitet haben, konnten Leerstand reduzieren und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wichtig ist, dass die Abgabe Teil eines Pakets ist: Wohnungspolitik, kommunaler Wohnungsbestand, Unterstützungsangebote und Bürgerbeteiligung.

Wie können sich Bürger*innen beteiligen?

Als Aktivistin empfehle ich drei Handlungsebenen:

  • Bürger melden Leerstand über ein leicht zugängliches Online-Formular oder Hotline.
  • Politischer Druck: Ratsmitglieder anschreiben, Petitionen starten, in lokalen Bündnissen Fallbeispiele sammeln.
  • Kommunale Initiativen unterstützen, die Wohnungen anmieten oder mit Genossenschaften zusammenarbeiten (z. B. lokale Wohnungsgenossenschaften, Mieterräte).

Praktischer Fahrplan für die Ratsfraktion oder Initiativen

SchrittZeithorizontKonkrete Maßnahme
Vorbereitung0–2 MonateRechtsgutachten einholen, Satzungsentwurf erstellen
Bestandsaufnahme1–3 MonateDatenquellen zusammenführen, Verdachtsfälle identifizieren
Beschluss2–4 MonateGemeinderat/Stadtrat verabschiedet Satzung
Information4–5 MonateEigentümer informieren, Fristen setzen
Erhebung & Kontrolleab 6. MonatAbgabenfestsetzung, Kontrolle und Nachverfolgung

Eine Leerstandsabgabe ist kein Allheilmittel. Aber sie ist ein sofort umsetzbares, politisch wirksames Instrument gegen Wohnungsspekulation – wenn sie klug gestaltet, transparent angewendet und sozial gerecht verwendet wird. Ich lade euch ein: Sammelt Fälle, sprecht eure Kommunalvertretungen an und macht Druck. Wer Leerstand zulässt, ermöglicht Spekulation. Wer dagegen handelt, schafft Wohnraum und soziale Rechte.